Personenschutzfachkraft – Service
Unsere Firma, die seit 1990 ihre
Tätigkeit im Bereich der Dienstleistung für privaten
Personenschutz mit modernen Anwendungen fortführt, ist laut
des Gesetzes Nummer 5188 berechtigt ihre Sicherheitsdienste
anzubieten.
Zum Schutz von Institutionen,
Unternehmen und Personen sowie von öffentlichen
Einrichtungen und sozialen Veranstaltungen wird im Rahmen
dieses Gesetzes uniformierter oder ziviler Personenschutz
mit professioneller Mannschaft angeboten, welche mit
jedweder Ausstattung und Ausbildung unterstützt ist.
Bei der Wahl der Bewerber zum
Personalarbeiter legt unsere Firma sehr großen Wert darauf,
ihre Qualität über die Grundlage objektiver Kriterien zu
bewerten.
Um Ihnen die bestmögliche Lösung
anzubieten, ist unsere Firma darum bemüht zu Beginn der
Arbeit die Zulänglichkeit der Ausbildung nur solcher
Bewerber einem Test zu unterziehen, welche der
Projektgliederung entsprechen, selbst wenn alle Bewerber
gemäß des Gesetzes Nummer 5188 im Besitz einer
Arbeitserlaubnis sind.